Tilmann Ziegenhain
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Kurzfassung: Reparatur teurer als vereinbart; Jukebox funktioniert – aus ungeklärten Gründen – immer noch nicht; nach Bezahlung und Erwähnung des Mangels über Wochen keine Antwort; kein Entgegenkommen in Sachen Nachbesserung; Kommunikation zuletzt über Anwälte.
Mehr Infos: Ich habe 2022 eine Bergmann Symphonie S 200 zur Reparatur und Überholung abgegeben. Die Box spielte zwar, griff aber ab und an nicht oder daneben. Außerdem war das Schloss irgendwann mal aufgebrochen worden und das Furnier dadurch beschädigt. Vereinbart wurde, dass die Box für maximal 3 000 EUR repariert werden soll – Priorität fehlerfreies Spiel, sofern noch im Budget, auch Beseitigung des optischen Schadens. Ich habe die Box persönlich nach München gebracht, da ich beruflich ohnehin vor Ort war. Nachdem die Arbeit abgeschlossen und die Rechnung bezahlt war, ließ ich sie per Spedition zurückbringen (ca. 400 km).
Als ich zuhause anfing, sie mit Platten zu bestücken, fiel mir auf, dass bei gewissen Titeln immer auch ein zweiter abgespielt wurde. Ich habe eine Tabelle mit den Fehlern angelegt, die eine klare Systematik haben. Das habe ich der Firma mitgeteilt, doch erst nach Wochen und mehrfacher Nachfrage kam irgendwann die Antwort, dass für das Problem „leider keine Lösung parat“ sei, man sich aber erkundigen wolle – die Firma hatte zuvor noch nie an diesem Modell gearbeitet. Dann kam wieder nichts mehr, auch auf mehrfaches Erinnern keine Reaktion. Erst als ich den Begriff „Gewährleistungsfall“ verwendete, erfolgte umgehend eine Rückmeldung: Die Box habe in der Werkstatt einwandfrei funktioniert, der Fehler sei auf einen Schaden beim Rücktransport zurückzuführen.
Ich habe daraufhin eine Anwältin eingeschaltet, doch auch hier ließ sich „Juke-Para“ auf keinen Vergleich ein. Leider ist die rechtliche Lage nicht so einfach, wie sie scheint, da mit der Spedition eine weitere „Partei“ mit im Spiel ist. Zwar hat sich die Firma die Arbeit an der Verpackung für den Rücktransport (es wurde Dämmmaterial aus dem Häuserbau verwendet, was angeblich „branchenüblich“ sei) bezahlen lassen, Auftraggeber war aber offiziell ich. Sowohl die Verbraucherzentrale als auch meine Anwältin haben mir nach einer Abwägung deshalb geraten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ich werde mir nun also eine andere Firma suchen, die meine Box repariert.
„Juke-Para“ hatte mir von der Nutzung einer Spedition abgeraten und tatsächlich lässt sich nicht ausschließen, dass beim Transport etwas passiert ist. Das ließe sich nur über Gutachten klären, was weitere Kosten bei unklarem Ausgang bedeuten würde.
Weitere Randnotiz: Die Firma und ihr Anwalt haben auch anhand eines zweiten „Fehlers“ für einen Transportschaden argumentiert. Ich hatte nämlich ebenfalls bemängelt, dass der Plattenkranz schwergängig laufe. Tatsächlich war der Grund aber eine Platte, die minimal größer als die Norm ist und deshalb am Auffangkorb geschliffen hat, was sogar ich als Laie dann entdeckt habe. Ich habe die Platte wieder rausgenommen und das Problem war beseitigt. Als ich das am Telefon berichtete, meinte die Firma, so eine seltene Platte hätten sie auch schon mal gehabt – dieses Telefonat wurde dann nach meiner Erwähnung von „Gewährleistungsfall“ von Juke-Para wohl „vergessen“. Zumindest dieses Argument für einen Transportschaden ist also unhaltbar.
Mit 3 689 EUR war der Preis auch höher als vereinbart; zwar wurde der Schaden am Furnier einwandfrei repariert, allerdings soll meine Jukebox in erster Linie nicht gut aussehen, sondern funktionieren.
Ich denke, dass der Fehler für einen Experten leicht zu beheben ist. Gerade deshalb hätte ich – zumal bei diesem Preis – ein Entgegenkommen erwartet; z. B. einen Besuch bei mir, wenn die Mitarbeiter in der Gegend sind, was wohl regelmäßig der Fall ist. Es hätte ja keine Eile gehabt. Eine Firma, die Wert auf Service und Orientierung am Kunden legt, hat solche Fälle einzukalkulieren.
Aufgrund dieser Erfahrungen rate ich davon ab, „Juke-Para“ zu beauftragen.